Das Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein regelt die Organisation des Katastrophenschutzes. Bund, Land und Kreis stellen Material und Fahrzeuge für verschiedene Einheiten zur Verfügung und die Hilfsorganisationen beleben diese Einheiten mit Personal. Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es im Fachdienst „Betreuungsdienst“ drei Betreuungsgruppen und eine übergordnete Führungsgruppe. Alle Betreuungsdiensteinheiten werden vom DRK gestellt.

Aufgabe des Betreuungsdienstes ist es insbesondere,

  • Betroffenen, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können, Hilfe zu leisten
  • hilfsbedürftige Menschen zu betreuen und mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen,
  • für die vorläufige oder vorübergehende Unterbringung der Betroffenen zu sorgen,
  • soziale Belange der Betroffenen zu sichern,
  • hilfsbedürftige Personen im Rahmen einer Evakuierung zu betreuen und
  • mobile Verpflegungsausgabestellen einzurichten und zu betreiben.

katastrophendienst

 

Eine Betreuungsgruppe hat eine Personalstärke von 12 (0/1/11=12) Einsatzkräften. Sie umfasst Gruppenführer, Kraftfahrer, Funker, Sanitäter, Feldkoch, Verpflegungshelfer und Helfer. In unserem Kreis werden die Gruppen in doppelter Stärke (0/2/22=24) gefordert. Die 1. Betreuungsgruppe ist in Lauenburg, die 2. Betr.Gr. in Schwarzenbek und die 3. Betr.Gr. bei uns in Börnsen stationiert. Neben diverser Ausstattung stehen uns 1 LKW, 1 Doppelkabiener , 1 Betreuungskombi und 1 Feldkochherd zur Verfügung.